Wir beraten Sie in allen Lebensphasen Ihrer ärztlichen Tätigkeit und Niederlassung; begonnen bei der Erstniederlassung und Praxiskauf, über den Zukauf von Zulassungen, um hierauf Ärzte anzustellen bis zum letzten Schritt, dem Praxisverkauf.

Praxiskauf

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um den Praxiskauf und entwerfen den auf Ihre Interessen und Ihre Situation angepassten Praxiskaufvertrag. Begleitend helfen wir Ihnen, soweit gewünscht, bei den Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie, faire Bedingungen auszuhandeln, um eine reibungslose Praxisübergabe zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Zulassungsverfahren, stellen die entsprechenden Anträge für Sie und begleiten Sie zur Sitzung des Zulassungsausschusses.


Praxisverkauf

Frühzeitig vor dem geplanten Praxisabgabetermin setzen wir uns mit Ihnen zusammen und erarbeiten die Details Ihrer Praxisabgabe. Auf Wunsch verhandeln wir auch gerne die Vertragsbedingungen mit Ihren potentiellen Käufern, um so den besten Abschluss für Sie zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen so umfassend wie möglich zu eruieren, um sie im Kaufvertrag entsprechend zu berücksichtigen. Zu denken ist hierbei z.B. an die bestmögliche Absicherung des Kaufpreises, die Ausgestaltung der Konkurrenzschutzklausel, je nachdem, ob Sie sich vorstellen können, sich noch einmal niederzulassen oder bei einem Kollegen anstellen zu lassen oder mehr oder weniger häufig Vertretungen bei Kollegen machen möchten bzw. weiterhin privatärztlich tätig sein möchten. Selbstverständlich stellen wir auch für Sie die notwendigen Anträge bei der KV bezüglich der Praxisabgabe und vertreten Sie vor dem Zulassungsausschuss.


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