Wir beraten und vertreten Ärzte in allen Belangen des Heilberufsrechts und Vertragsarztrechtes.

Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen der Niederlassung (Veräußerung/Erwerb einer Arztpraxis) und bei der Ausgestaltung von Kooperationsmöglichkeiten, sei es in Form einer (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ.

Daneben vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den (Zahn-)Ärztekammern, den Kassen-(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Patienten.

Vor allem im Rahmen der Vertragsärztlichen Tätigkeit sehen sich Ärzte einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen gegenüber, die aufgrund ihrer Fülle und beständigen Veränderungen kaum mehr überschaubar sind. Wir beraten und vertreten Sie diesbezüglich im gesamten Bereich der Honorarvergütung. Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit von Honorarbescheiden und Bescheiden über die Zuweisung eines Regelleistungsvolumens und betreuen Sie in allen Honorarregressverfahren, gleich ob es sich um eine Wirtschaftlichkeitsprüfung handelt oder um einen Arzneimittel- bzw. Heil- und Hilfsmittelregress.

Daneben betreuen wir Sie gerne, soweit Sie sich dem Vorwurf eines (zahn-)ärztlichen Behandlungsfehlers ausgesetzt sehen. Hier überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt, übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Haftpflichtversicherung und die außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Patienten.


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