Wir beraten Sie gerne in allen Belangen, die ihr Personal betreffen.

Begründung und Inhalt von Arbeitsverhältnissen

Für die Anstellung von Personal bzw. Auszubildenden in Ihrer Apotheke entwerfen wir gerne für Sie die entsprechenden Arbeitsverträge. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und erörtern die für Sie günstigste Lösung, insbes. die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer Befristung bzw. eines Probearbeitsverhältnisses, die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung oder die Regelungen für Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen.

Personalführung

Auch in allen anderen Fragen zur Personalführung beraten und vertreten wir Sie sehr gerne. Oftmals wirft erst die tägliche Praxis zahlreiche Fragen auf, so z.B. in welchem Umfang und mit welchem Inhalt Ihnen als Arbeitgeber ein Weisungsrecht zusteht, wann und mit welcher Bindung Urlaubsregelungen getroffen werden, in welchem Umfang und mit welchen Rechtsfolgen Weisungen bezüglich der Arbeitszeit getroffen werden dürfen (Mehr- und Überstunden), ob eine tarifliche Vergütung vereinbart wurde, ob ein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt besteht und welche arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen zu treffen sind.

Disziplinarmaßnahmen

Sollten sich Situationen ergeben, in denen ein disziplinarisches Vorgehen erforderlich wird, beraten wir Sie gerne über die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel wie Ermahnung, Abmahnung und Rüge. Hier wägen wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen ab und unterstützen Sie bei der richtigen und vollständigen Formulierung. So ist z.B. zu beachten, dass wegen des in der Abmahnung gerügten Verhaltens keine Kündigung mehr ausgesprochen werden darf, sondern ein neues Fehlverhalten erforderlich ist.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Sollte es für Sie notwendig werden, Ihr Personal neu zu strukturieren bzw. Arbeitsverhältnisse zu beenden, dann stehen wir Ihnen auch hier zur Verfügung. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen die für Sie sinnvollsten Schritte, sei es der Ausspruch von Änderungskündigungen oder Kündigungen aus betrieblichen, personen- oder verhaltensbedingten Gründen oder der Abschluss von Aufhebungsverträgen. Oftmals steht hier die Frage im Vordergrund, ob ein Recht zur (außer-) ordentlichen Kündigung besteht, die Kündigungsfristen eingehalten wurden bzw. den betroffenen Arbeitnehmern ein besonderer Kündigungsschutz oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zusteht. Weiterhin ist darauf zu achten, wie die Kündigung zu formulieren ist und ob ein ggf. bestehender Betriebsrat miteinzubeziehen ist. Weiterhin prüfen wir für Sie, ob Ihnen Gegenansprüche drohen wie die Zahlung einer Abfindung oder ggf. die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.


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