Wir beraten und vertreten Sie gerne gegenüber Ihrer Krankenversicherung in allen Fragen zur Kostenübernahme der Krankenbehandlung (ärztliche Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), zum Bestehen eines Versicherungsverhältnisses und zum Eintritt eines Versicherungsfalles.

Ferner übernehmen wir die Beratung bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers im Rahmen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder sonstigen heilberuflichen Behandlung.
Um Ihnen hier eine sinnvolle interessengerechte Betreuung zu gewährleisten, ist es zunächst wichtig, den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen sorgfältig und objektiv festzustellen und zu prüfen, welche Ansprüche gegenüber den behandelnden Ärzten und Einrichtungen bestehen. Es ist für uns dabei selbstverständlich, Ihre Sorgen und Ängste ernst zu nehmen und Ihre berechtigten Ansprüche schnell und umfassend sowohl außergerichtlich, im Schlichtungsverfahren als auch gerichtlich durchzusetzen.

Weiterhin unterstützen wir Sie gerne bei der Entscheidung, eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht zu treffen und beraten Sie hierzu umfassend.


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