Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch in den Fällen, in denen die Krankenversicherung das Versicherungsverhältnis kündigt bzw. droht, es zu kündigen oder einen Leistungsausschluss vornehmen will, weil bei Vertragsabschluss notwendige Angaben zur Krankenhistorie nicht gemacht wurden.
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