Wir beraten Patienten zu allen Fragen des Medizin- und Versicherungsrechts in Bezug auf Ihre Private Krankenversicherung. Im Vordergrund steht hierbei die Vertretung gegenüber den Krankenversicherungen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Häufiger Streitpunkt mit den Privaten Krankenversicherungen ist die Übernahme der Behandlungskosten für neue Heil- und Behandlungsmethoden sowie die immer wiederkehrende Frage, ob die gewählte Behandlung medizinisch notwendig und mithin erstattungsfähig ist. Selbige Problematik stellt sich in letzter Zeit auch vermehrt in Bezug auf neu zugelassene Medikamente.

Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch in den Fällen, in denen die Krankenversicherung das Versicherungsverhältnis kündigt bzw. droht, es zu kündigen oder einen Leistungsausschluss vornehmen will, weil bei Vertragsabschluss notwendige Angaben zur Krankenhistorie nicht gemacht wurden.


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